Bildrechte für die Nutzung von Bildern

Was sind Bildrechte?

Zu Bildrechten zählen Rechte, welche Urhebern als Urheberrechte zur Verfügung stehen. Zu den eigentlichen Urheberrechten gehört die Entscheidung, was mit einem Bild passiert und wie es benannt wird. Zum Nutzungsrecht zählen das Verwertungsrecht, das Veröffentlichungsrecht und das Bearbeitungsrecht.

Verwendung von Bildern für die eigene Website

Die Urheber von Bildern in Suchmaschinen, im Netz oder auf Bilderportalen haben laut des deutschen Urheberrechtsgesetzes zahlreiche Rechte. Sie allein bestimmen, ob bzw. wie die Bilder genutzt werden dürfen. Ausschließlich der Urheber verfügt über das Recht der "öffentlichen Zugänglichmachung" seiner eigenen Bilder. Die Urheber haben die Entscheidung, in welchem Umfang und auf welche Art ein Bild genutzt werden darf. Wenn man als Blogbetreiber oder Agentur anderen Bloggern das Verwenden der Bilder erlauben will, muss man sich das Recht der Unterlizenzierung gewähren lassen.

Ohne der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen, der Agentur oder einer Bilddatenbank wie Getty-Images sollten keine Bilder in Werbeanzeigen, auf Blogs oder anderen Websites verwenden. Zur Vorbeugung rechtlicher Probleme sollten Bilder bei einem nicht festzustellenden Urheber nicht verwendet werden. Urheber sollten nicht nur im Impressum, sondern direkt ober- oder unterhalb der Bilder genannt werden.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte an Bildern werden gebraucht, wenn das Bild auf der Website "benutzt" wird. Bei den Nutzungsrechten für die "Online-Nutzung" dürfen Bilder nicht für gedruckte Flyer genutzt werden. Ansonsten drohen Abmahnungen, obwohl ein Vertrag zur Nutzung der Bilder abgeschlossen wurde.

Arten von Nutzungsrechten

Zu den unterschiedlichen Arten von Nutzungsrechten zählen das einfache Nutzungsrecht, das übertragbare/ nicht übertragbare Nutzungsrecht, das Nutzungsrecht für Online/ Social Media/ Print sowie das zeitlich beschränkte bzw. nicht beschränkte Nutzungsrecht. Des Weiteren existieren das Recht auf kommerzielle bzw. nur redaktionelle bzw. private Nutzung und das Recht zur Bearbeitung oder bloßen Benutzung von Bildern ohne Bearbeitung.

Bilder für den eigenen Blog finden

Unter bestimmten Lizenzbedingungen stellen Bilderplattformen wie Adobe Stock gegen Gebühr oder gar kostenfrei Bilder für beispielsweise Blogger zur Verfügung. Die Lizenzbestimmungen regeln, wo und wie ausführlich Urheber genannt werden müssen, ob ein Bild zu redaktionellen Zwecken oder auch für redaktionelle Angebote genutzt werden kann und ob Bilder bearbeitet werden dürfen.

Abmahnungen

Urheber von Bildern stehen Unterlassungsansprüche, Schadenersatzansprüche, Auskunftsansprüche und bei einer berechtigten Abmahnung die Anwaltskosten zu. Wenn abgemahnte Personen nicht reagieren, bleiben den Rechteinhabern nur noch die Unterlassungsklage. Sie könnten jedoch auf den Kosten sitzenbleiben. Zuerst sollte man überprüfen, ob man das Video oder Bild selbst eingestellt hat und einen Nachweis darüber verlangen, dass der Mahnende über die Bildrechte verfügt. Die Abmahnung kann von einem Anwalt für Urheberrecht überprüft werden.

Bei einer Unterlassungserklärung verpflichtet man sich zum lebenslangen Zahlen einer Vertragsstrafe, sollte man das Bild nochmal veröffentlichen. Das Bild muss nicht nur von der Internetseite gelöscht werden, sondern auch vom Server. Fotos und Bilder sollten Sie selbst von Content-Management-Systemen wie Wordpress löschen.

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