Datenschutzmanagement für Unternehmen

Bedeutung von Datenschutzmanagement

Es empfiehlt sich ein Datenschutzmanagement, um die Anforderungen für den Datenschutz im Unternehmen umzusetzen. Dabei werden die Anforderungen bezüglich des betrieblichen Datenschutzes zentral geplant, geregelt, gesteuert, umgesetzt sowie kontrolliert. Mit einem Datenschutzmanagement etabliert man einen Standard, welcher allen Mitarbeitenden eine klare Richtlinie und Orientierung gibt.

Das Datenschutzmanagement legt in KMUs und Unternehmen fest, wie man mit personenbezogenen Daten umgehen soll. Der erstellte interne Leitfaden richtet sich nach der DSGVO. Erfolgreiches Datenschutzmanagement gewährleistet das sichere und korrekte Verarbeiten personenbezogener Daten. Dies soll organisatorisch, rechtlich und technisch sichergestellt werden. Durch die Kontrolle seitens der Behörde sowie aufsichtsbehördliche (Bußgeld-)Verfahren kann man den unternehmensinternen Datenschutz nachweisen.

Gesetzliche Regeln zum Datenschutzmanagement

Die Datenschutzgrundverordnung beinhaltet keine konkrete Regelung, welche ein Datenschutzmanagement vorschreibt. Die DSGVO sieht jedoch einige Instrumente zum Gewährleisten des internen Datenschutzes im Unternehmen vor. Dabei ist auch das Dokumentieren dieser Maßnahmen vorgesehen. Es handelt sich hier um die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Diese allgemeine Rechenschafts- und Nachweispflicht beinhaltet den Auftragsverarbeitungsvertrag, die Pflicht zum Führen von Verarbeitungsverzeichnissen, die Datenschutz-Folgenabschätzung, technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOM), den Nachweis von Mitarbeiterschulungen, die Meldung des Datenschutzbeauftragten und die Dokumentation eines Datenschutzvorfalls.

Ziele eines Datenschutzmanagementsystems

Alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen in einem Unternehmen werden überprüft. Dabei können externe Datenschutzbeauftragte mittels Audits bzw. eine Datenschutzmanagement-Software helfen. Es werden wesentliche,, nach der DSGVO umgesetzte Standards wie Rechenschaftspflichten, AV-Verträge, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten TOM usw. etabliert. Des Weiteren sollen standardisierte Prozesse wie das Umsetzen von Löschanfragen, Betroffenenanfragen, ein Notfallplan für Datenschutzverletzungen etc. eingeführt werden.

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