Nutzungsrechte für Werke

Bedeutung der Nutzungsrechte

Durch das Einräumen von Nutzungsrechten durch den Lizenzvertrag können Urheber Dritten erlauben, ihre Werke zu nutzen. In Lizenzverträgen definiert man die Parameter für die Verwendung. Entwickeln Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit eine Software, erhält der Arbeitgeber dafür automatisch die ausschließlichen Nutzungsrechte zum Ausüben sämtlicher vermögensrechtlichen Befugnisse. Dies greift aber nur, solange nichts Anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Für viele Urheber sind übertragene Nutzungsrechte wichtig zum Sichern ihres Lebensunterhalts. Durch den finanziellen Ausgleich des Nutzungsrechts entsteht oft eine bedeutende Einnahmequelle.
Der Urheber kann den Umfang der Nutzungsrechte in der Regel selbst bestimmen.

Einfache Nutzungsrechte

Beim einfachen Nutzungsrecht können Urheber oder andere Dritte, welche ebenso Rechte für ein Werk erworben haben, dieses ebenso verwenden. Einfache Nutzungsrechte werden beispielsweise bei Bilddatenbanken angewandt. Fotos können dort von vielen unterschiedlichen Personen genutzt werden. Ein einfaches Nutzungsrecht wird gewöhnlich deutlich geringer als ein ausschließliches vergütet.

Ausschließliche bzw. uneingeschränkte Nutzungsrechte

Das ausschließliche Nutzungsrecht erlaubt Erwerber, ein Werk unter Ausschluss weiterer Personen zu nutzen. Der Umfang hinsichtlich der Nutzungsrechte wird im Lizenzvertrag festgelegt.

Durch ausschließliche Nutzungsrechte hat der Besitzer die Befugnis, Entscheidungen zum Vergeben weiterer Nutzungsrechte zu treffen. Er kann gegen Urheberrechtsverletzungen - auch von der Seite des Urhebers - vorgehen.

Wenn Urheber ihre ausschließlichen Nutzungsrechte abtreten und
die Nutzung sich selbst vorbehalten möchten, können sie dies mithilfe der sogenannten eingeschränkten Ausschließlichkeit. Der Urheber kann sein eigenes Werk nur nutzen, wenn dies im Vertrag steht.

Beschränkung der Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte können auf verschiedene Weise durch einen Vertrag beschränkt werden. Beschränkungen können zeitlicher, inhaltlicher oder räumlicher Natur sein. Bezüglich der räumlichen Beschränkung gilt das Nutzungsrecht ausschließlich für bestimmte Orte, Sprachräume oder Länder. Es können jedoch auch weltweite Nutzungsrechte erworben werden. Eine zeitliche Beschränkung liegt vor, wenn ein Werk nur für ein im Vorhinein festgelegten Zeitraum oder bis zu einem spezifischen Zeitpunkt genutzt werden darf. Die zeitliche Beschränkung wird bei Film- oder Bühnenwerken angewandt und legt Aufführungstermine fest. Als inhaltliche Beschränkung bezeichnet man das separate Vergeben einzelner Nutzungsarten für Werke.

Wann sind Nutzungsrechte überflüssig?

In der Regel wird ein Nutzungsrecht 70 Jahre nach dem Tod der Urheber unnötig. Ab diesem Zeitpunkt ist das Werk gemeinfrei und kann auch ohne Nutzungsrechte von Dritten verwendet werden.

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